Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Bis wann müssen Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein?

Die Übergangsfrist für Bestandswohnungen endet am 31.12.2016. Neubauten müssen seit dem 01.04.2013 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

Wer ist für den Einbau zuständig und verantwortlich?

Der Eigentümer.

Wer ist für die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder verantwortlich?

Der Bewohner.

Was ist, wenn der Mieter bereits Rauchwarnmelder eingebaut hat?

Der Mieter muss den Einbau der Vermietergeräte dulden, auch wenn er bereits eigene Rauchmelder eingebracht hat, siehe hier.

Sind die Wartungskosten von Rauchmeldern als Betriebskosten umlegbar?

Das Amtsgericht Lübeck hat im Urteil vom 05.11.2007 (Az: 21 C 1668/07) festgestellt, dass die Kosten für die Wartung von Rauchwarnmeldern durch einen Dienstleister als laufende Betriebskosten umgelegt werden dürfen.

Welche Räume müssen mit Warnmeldern ausgestattet werden?

Kinderzimmer, Schlafzimmer,  sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen.

Müssen Treppenhaus oder Kellerräume in Mehrfamilienhäusern mit Rauchmeldern ausgestattet werden?

Nein.

Hat die Versammlung der Wohnungseigentümer Beschlusskompetenz über den Einbau von Rauchwarnmeldern?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 8. Februar 2013 klargestellt, dass WEGs wenigstens in Bundesländern mit Rauchmelderpflicht den Einbau in den einzelnen Wohnungen beschließen können. Die Rauchmelder sind dann Gemeinschaftseigentum. Die WEG kann in diesem Fall auch über Kontrolle und Wartung der Rauchmelder beschließen (V ZR 238/11).

Was ist die gesetzliche Grundlage der Rauchwarnmelderpflicht?

§ 49 Absatz 7 der Landesbauordnung NRW § zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2013, in Kraft getreten am 1. April 2013.:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

Was ist, wenn ich weitere Fragen zum Thema Rauchmelder habe?

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Bildquellen

  • Rauchwarnmelder: (c) Techem

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2 Antworten

  1. Margot sagt:

    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit Waschkeller, in dem ca. 10 Trockner stehen. Ist es empfehlenswert, dort Rauchmelder anzubringen?

  2. M. Reichhardt sagt:

    Liebe Margot,
    wie so oft ist auch hier die Antwort: kommt drauf an. Der Waschkeller gehört nicht zu den Räumen, in denen gem. Landesbauordnung NRW ein Rauchwarnmelder vorhanden sein muss. Genau wie beim Hausflur gibt es Gründe, die dagegen sprechen. Konkret ist die Gefahr eines Fehlalarms, ähnlich wie in Küche und Bad, wohl sehr hoch, ebenso ist die Möglichkeit der Alarmauslösung durch einen „Spaßvogel“ gegeben. Und die Auslösung eines Alarms bei Brand im Keller oder Flur kann auch ein Fehlverhalten der Bewohner hinsichtlich des Fluchtverhaltens auslösen.

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