Für Handwerker

Hinweise zur Rechnungsstellung

Bei der Abrechnung von Handwerkerleistungen bitten wir darum, Folgendes zu beachten:

Rechnungsanschrift

[Name des Leistungsempfängers]*
c/o Martin Reichhardt GmbH
Düsseldorfer Straße 16
47239 Duisburg

*z. B. WEG Musterstraße 10-12 oder Volker Vermieter

Bezeichnung des Bauvorhabens

Bitte in der Rechnung die Adresse des BV vollständig angeben, z. B. Musterstraße 10-12, 47239 Duisburg.

Bezeichnung der Leistung

Die geleistete Arbeit bitten wir hinreichend detailliert zu beschreiben und verwendete Materialen mit den Herstellerbezeichnungen anzugeben. Pauschalpreise werden nur akzeptiert, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart waren.

Ausweis des Arbeitslohns

Der Arbeitslohn im Sinne des § 35a EStG muss ausgewiesen sein, idealerweise separat als Bruttobetrag und unter ausdrücklichem Hinweis auf § 35a.

Abschlagszahlungen

Akontozahlungen nach Arbeitsfortschritt sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Zustellung der Rechnung

Am schnellsten bearbeitet werden kann Ihre Rechnung, wenn Sie sie im pdf-Format per E-Mail an unseren zentralen Posteingang unter post [ät] hvdu.de senden. Bitte geben Sie im Betreff die Adresse des BV oder die Objektnummer an. Selbstverständlich können Sie Ihre Rechnung auch per Briefpost an uns senden.

Nicht bearbeitet werden Rechnungen, die per Telefax übermittelt werden. Per WhatsApp oder iMessage können Rechnungen übermittelt werden, wenn sie im pdf-Format vorliegen, nicht jedoch in Bildformaten wie jpg, jpeg, gif oder png.

Hinweise zur Verjährungsfrist für Mängelansprüche

Sofern nicht ausdrücklich individuell vereinbart, entspricht die Regelung für Verjährungsfristen für Mängelansprüche den Regelungen des BGB. Abweichende Vereinbarungen durch AGB werden ausdrücklich nicht anerkannt.

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