Grundsteuerreform: Fristverlängerung bis Ende Januar 2023

Immobilienbewertung vom öffentlich bestellten Sachverständigen

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert.

Das haben die Finanzminister der Länder nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa beschlossen.

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