Balkonsanierung in der WEG ist Gemeinschaftssache
Eine schon lange vorherrschende Meinung zum Thema Balkone und Balkonsanierung in der Wohnungseigentümergemeinschaft hat jetzt das Amtsgericht Köln (215 C 133/14) erneut bestätigt.
Eine schon lange vorherrschende Meinung zum Thema Balkone und Balkonsanierung in der Wohnungseigentümergemeinschaft hat jetzt das Amtsgericht Köln (215 C 133/14) erneut bestätigt.
In einem im Oktober 2013 veröffentlichten Urteil des BGH (V ZR 212/12) stellten die Richter klar, dass auch im Falle einer anderslautenden Regelung der Teilungserklärung die Wohnungseingangstür immer Gemeinschaftseigentum ist.
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