Betriebskostenbelege können beim Vermieter eingesehen werden
Vermieter müssen ihren Mietern Einsicht in die Belege gewähren, auf deren Grundlage die Betriebskostenabrechnung erstellt wurde. Der Mieter muss dies aber ausdrücklich verlangen, eine Pflicht des Vermieters, unaufgefordert Belegkopien beizulegen, gibt es nicht. Die...