Eigentümerversammlung in der Wohnung des umstrittenen Verwalters unzumutbar
Der Gesetzgeber legt Wert darauf, dass die Versammlungen von Eigentümergemeinschaften an einem verkehrsüblich zu erreichenden und allen Beteiligten zumutbaren Ort stattfinden. Die Privatwohnung eines Verwalters – respektive: dessen Ehepartners – zählt nach Auskunft des...