Mieter müssen den Einbau von Rauchmeldern dulden

Auch in Nordrhein-Westfalen wird die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern Pflicht; selbst wenn ein Mieter seine Wohnung bereits in Eigenregie mit Rauchmeldern ausgestattet hat, darf er sich nicht gegen eine gebäudeweite Ausstattung durch den Vermieter wehren.

Sowohl Einbau und Wartung der Geräte liegen damit in einer Hand, was ein höheres Maß an Sicherheit gewährleistet, als wenn jede Mietpartei selbst sorgen müsste, argumentieren die Richter des Bundesgerichtshofs. Außerdem sei der Vermieter gesetzlich zum Einbau verpflichtet.

Außerdem handle es sich um eine bauliche Veränderung, die zu einer nachhaltigen Erhöhung des Wohnwertes führe und die Wohnverhältnisse verbessere.

(BGH, VIII ZR 290/14)

Bildquellen

  • Rauchwarnmelder: (c) Techem

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