Verschlagwortet: Verwaltungsbeirat
Zusammensetzung des Verwaltungsbeirats Das Amt des Verwaltungsbeirates ist ein höchstpersönliches Amt, das nicht auf Dritte übertragen werden kann. Der Verwaltungsbeirat besteht gemäß § 29 (1) 2. aus drei Wohnungseigentümern: einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern,...
Rechtsgrundlage Der Verwaltungsbeirat ist gem. § 20 (1) WEG neben den Wohnungseigentümern und den Verwaltern das dritte Organ der Selbstverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Seine Einrichtung ist jedoch nicht zwingend erforderlich und abdingbar. Die Bestellung kann...
Aufwandserstattung für Verwaltungsbeiräte Die Mitglieder des Verwaltungsbeirats haben Anspruch auf Erstattung von tatsächlichen, angemessenen Aufwendungen, die ihnen durch Ihre Beiratstätigkeit entstehen, z. B. für Briefmarken oder Fotokopien. Zur Vereinfachung ist auch eine geringe Pauschale...
Einrichtung eines Verwaltungsbeirats Ist in einem Vordruck für eine Teilungserklärung der Abschnitt, der die Verpflichtung zur Wahl eines Verwaltungsbeirats vorsieht, gestrichen, können die Wohnungseigentümer dennoch später einen Verwaltungsbeirat einrichten. Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 124/71. Erweiterung...
Eigentümergemeinschaften umfassen oft Dutzende, manchmal sogar Hunderte von Wohneinheiten. Verständlich, dass sich dann ein Profi um die Angelegenheiten der alltäglichen Verwaltung kümmern muss. Aber auch bei kleineren Objekten wird häufig eine neutrale Instanz bestellt,...