Mieterinformationen zum Entlastungspaket der Bundesregierung

So bekommen Sie Baukindergeld

Sehr geehrte Mieterinnen, sehr geehrte Mieter,
wie Sie den Medien entnehmen können, hat die Bundesregierung ein umfangreiches
Entlastungspaket für Gas und Fernwärme beschlossen. Hierzu gehört unter anderem, dass private
Haushalte, kleine und mittlere gewerbliche Kunden von dem Dezemberabschlag entlastet werden
sollen.


Was bedeutet das für Sie:
Wir, als Vertreter Ihre VermieterInnen, erhalten von unserem Energielieferanten die Entlastungsbeträge gemäß
den gesetzlichen Vorgaben gutgeschrieben. Dies kann zwischen Dezember 2022 und der
Jahresverbrauchsabrechnung 2023 erfolgen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass wir diese Entlastungen
mit der nächsten Heizkostenabrechnung an Sie weitergeben. Sie müssen also nichts weiter
unternehmen, wir verrechnen den weggefallenen Abschlag für Sie. Ihre nächste
Heizkostenabrechnung reduziert sich dadurch entsprechend.
Weitere Informationen hierzu und auch umfangreiche Energiespartipps und Energieeffizienzangebote
finden Sie u.a. auf der Seite der Bundesregierung.

Bildquellen

  • Baukindergeld: unsplash.com

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