Verschlagwortet: § 35a EStG

Vermieter darf aussuchen, wen er zur Schadensaufnahme schickt 0

Bescheinigung haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG) für Wohnungseigentümer

Der Bekämpfung der Schwarzarbeit dienen soll die Steuerbegünstigung von sog. „Haushaltnahen Dienstleistungen“. Der Steuerpflichtige kann im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung 20 % des Arbeitslohns z. B. von Handwerkern, Reinigungskräften und Hausmeistern von seiner Steuerlast abziehen....

Das Herausrechnen der haushaltsnahen Dienstleistungen aus der Summe eines größeren Auftrages bedeutet einen gewissen Arbeitsaufwand 0

Urteilsammlung: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Gesetzgeber hat für die Steuerzahler eine Möglichkeit geschaffen, bei der Inanspruchnahme haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie bei Handwerkerleistungen von Steuerermäßigungen zu profitieren. Das wird von den Bürgern auch gerne in Anspruch genommen, doch...