Bescheinigung haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG) für Wohnungseigentümer
Der Bekämpfung der Schwarzarbeit dienen soll die Steuerbegünstigung von sog. „Haushaltnahen Dienstleistungen“. Der Steuerpflichtige kann im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung 20 % des Arbeitslohns z. B. von Handwerkern, Reinigungskräften und Hausmeistern von seiner Steuerlast abziehen....