BGH: bei pünktlicher Mietzahlung kommt es auf die Absendung an

Eine gängige Klausel in Wohnraummietverträgen verlangt vom Mieter, dass er seine Mietzahlung monatlich im Voraus, genauer gesagt bis zum dritten Werktag, zu zahlen hat.

Der Bundesgerichtshof musste sich nun tatsächlich mit der Frage beschäftigen, ob es hier reicht, dass der Mieter die Zahlung bis zum 3. Werktag absendet, oder ob die Zahlung tatsächlich am 3. Werktag beim Vermieter eingegangen sein muss.

Und, Überraschung: die Richter am höchsten deutschen Zivilgericht haben sich für die mieterfreundliche Variante entschieden. Es reicht, wenn der Mieter die Zahlung am dritten Werktag auf den Weg bringt.

VIII ZR 222/15

Wir meinen: spielt das im Zeitalter des elektronischen Banking tatsächlich noch irgend eine Rolle?

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  • Zeit-Sonja_Langford: unsplash.com - Sonja Langford

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