Balkonsanierung in der WEG ist Gemeinschaftssache

Eine schon lange vorherrschende Meinung zum Thema Balkone und Balkonsanierung in der Wohnungseigentümergemeinschaft hat jetzt das Amtsgericht Köln (215 C 133/14) erneut bestätigt.

Balkone sind Gemeinschaftseigentum

Als konstruktive Bestandteile, die für die Sicherheit und den Bestand des Gebäudes erforderlich sind und zudem das äußere Erscheinungsbild prägen, gehören Balkone immer zum Gemeinschaftseigentum.

Eine erforderlich werdende Sanierung (hier Abriss und Neubau) der Balkone ist somit Aufgabe der Gemeinschaft, an der sich alle auch kostenseitig zu beteiligen haben.

Ein Miteigentümer, dessen Dachgeschosswohnung eben keinen Balkon hatte, sah das zunächst anders und wollte den auf sein Miteigentum entfallenden Kostenanteil von über 4.000 EUR nicht leisten. Deswegen fochte er den Sanierungsbeschluss der Eigentümerversammlung an – ohne Erfolg.

Bildquellen

  • Balkonsanierung: unsplash.com - mvp

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

1 × fünf =