BGH: bei pünktlicher Mietzahlung kommt es auf die Absendung an
Eine gängige Klausel in Wohnraummietverträgen verlangt vom Mieter, dass er seine Mietzahlung monatlich im Voraus, genauer gesagt bis zum dritten Werktag, zu zahlen hat.
Eine gängige Klausel in Wohnraummietverträgen verlangt vom Mieter, dass er seine Mietzahlung monatlich im Voraus, genauer gesagt bis zum dritten Werktag, zu zahlen hat.
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