Verwalterabberufung wegen nicht ordnungsmäßiger Beschluss-Sammlung
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt seit dem 01.07.2007 in § 24 (7) die Führung einer Beschluss-Sammlung vor. Ist ein Verwalter bestellt, so hat dieser diese Beschluss-Sammlung zu führen.
Die Richter am Landgericht Hamburg (318 S 23/13) haben entschieden, dass allein die nicht ordnungsgemäße Führung der Beschluss-Sammlung die Abberufung des Verwalters rechtfertigt. Einer vorhergehenden Abmahnung bedarf es bei einer erheblich mangelhaften Führung der Beschluss-Sammlung nicht.
Bildquellen
- BeschlussSammlung-Thomas_Martinsen: unsplash.com - Thomas Martinsen