Verwalterabberufung wegen nicht ordnungsmäßiger Beschluss-Sammlung

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt seit dem 01.07.2007 in § 24 (7) die Führung einer Beschluss-Sammlung vor. Ist ein Verwalter bestellt, so hat dieser diese Beschluss-Sammlung zu führen.

Die Richter am Landgericht Hamburg (318 S 23/13) haben entschieden, dass allein die nicht ordnungsgemäße Führung der Beschluss-Sammlung die Abberufung des Verwalters rechtfertigt. Einer vorhergehenden Abmahnung bedarf es bei einer erheblich mangelhaften Führung der Beschluss-Sammlung nicht.

Bildquellen

  • BeschlussSammlung-Thomas_Martinsen: unsplash.com - Thomas Martinsen

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