Praxisbericht: Modernisierung einer Heizungsanlage

Drohendes gesetzliches Verbot von Nachtspeicherheizungen

Eine von uns verwaltete WEG aus dem 1970er Jahren, bestehend aus sechs gleich großen Wohneinheiten, wird bislang mit Stromspeicher-Fussbodenheizungen beheizt. Aufgrund der seinerzeitigen Gesetzeslage (EnEV), dass solche Anlagen bis zum Jahr 2020 außer Betrieb genommen werden müssen, haben wir Angebote über alle nötigen Gewerke eingeholt und auf der ordentlichen Eigentümerversammlung Anfang des Jahres 2014 die Eigentümer über die Möglichkeiten, Kosten und Finanzierungsvarianten des Einbaus einer zentralen Heizungsanlage informiert.

Beschlussvorlage

Auf Antrag mehrerer Miteigentümer wurde dann eine entsprechende Beschlussvorlage für die nächste ordentliche Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung genommen. Zwischenzeitlich hatte die Große Koalition, vermutlich auf Druck der Energielobby, den Zwang zur Abschaltung von Stromheizungen wieder aus dem Gesetz gestrichen. Wir haben in Vorbereitung auf diese Beschlussfassung alle damals anbietenden Lieferanten um Updates zu Ihren Angeboten gebeten. Die finale Kalkulation sah wie folgt aus:

Gaszentralheizung

Doppelt qualifizierte Mehrheit

Da es sich bei der zu beschließenden Maßnahme nicht um eine bauliche Veränderung handelt, die einer Einstimmigkeit bedurft hätte, sondern um eine Modernisierung im Sinne des § 22 WEG i. V. m. § 555b BGB, war für eine positive Beschlussfassung nur die doppelt qualifizierte Mehrheit nötig. So beschloss die Gemeinschaft der Eigentümer im März 2015 den Einbau einer Gas-Zentralheizung, Ausführungszeitpunkt nach den Sommerferien, Finanzierung zum Teil aus den Rücklagen, zum Teil über eine Sonderumlage.

Verlässliche Terminplanung für Bewohner und Handwerker

Bis Mai 2015 wurden weitere Angebote eingeholt, die Aufträge vergeben und mit den beteiligten Handwerkern und dem Energieversorger der Zeitplan konkretisiert. Im Juni 2015 wurden die Eigentümer schriftlich über das weitere Vorgehen informiert.

31.08. – 02.09.2015 Außerbetriebnahme der Elektroheizung und Einbau der Heizkörper und Durchführung der Rohrverlegearbeiten auf der linken Hausseite
03.09. – 04.09.2015 Installationsarbeiten in den allgemeinen Räumen (Keller, Hausflur, Dachboden) Zugang zu Wohnungen ist hier nicht erforderlich
07.09. – 09.09.2015 Außerbetriebnahme der Elektroheizung und Einbau der Heizkörper und Durchführung der Rohrverlegearbeiten auf der rechten Hausseite
10.09. – 11.09.2015 Installationsarbeiten in den allgemeinen Räumen (Keller, Hausflur, Dachboden) Zugang zu Wohnungen ist hier nicht erforderlich

Pfeil-StadtwerkeAls erstes sichtbares Zeichen vor Ort für den bevorstehenden Beginn der Baumaßnahme waren die Markierungen der Netze Duisburg GmbH für den Verlauf der zukünftigen Gasleitung zu sehen.

Pünktlich in der letzten Augustwoche rollte der Bagger der Stadtwerke Duisburg an und der Gasanschluss wurde just in time hergestellt.

Baustellenabsperrung-Gasanschluss-071

Wie angekündigt begannen die Bauarbeiten am 31.08.2015. Obwohl ein neu eingezogener Mieter nicht durch seinen Vermieter über die bevorstehenden Arbeiten informiert wurde, hat er freundlicherweise die Handwerker auch in seiner Abwesenheit schalten und walten lassen, so dass diese erste unvorhergesehene Hürde genommen werden konnte.  Ebenso konnte die in der Planung nicht berücksichtigte aber notwendig gewordene Öffnung einer Holzdecke kurzfristig durch einen Schreiner durchgeführt werden.

Ansonsten verliefen die Arbeiten planmäßig, wenn auch die Arbeiten in den Gemeinschaftsräumen, also außerhalb der Wohnungen, etwas länger dauerten als zunächst geplant. Nicht ohne Grund wurden die Arbeiten in den September gelegt, denn da lässt es sich ohne Heizung noch ganz gut aushalten.

Schrecken bei der Endabnahme

Für einen letzten großen Schreck sorgten dann noch die Stadtwerke bei der Abnahme der Anlage: beim letzten gleich gelagerten Bauvorhaben hatten wir die durch den Hausflur geführten Gasleitungen feuerfest einmauern lassen; dies hatten die Stadtwerke seinerzeit gerügt, da eine Sichtprüfung der Gasleitung bei der Abnahme nicht mehr möglich war. Daraus gelernt, wurde hier und heute das Einmauern der Gasleitungen zurückgestellt, bis diese in Augenschein genommen wurden. Genau dies sollte uns aber jetzt zum Nachteil ausgelegt werden, denn zunächst wurde die Abnahme verweigert, da die Leitungsführung durch den Hausflur beanstandet wurde. Einen Tag später hing dann aber doch der Gaszähler der Stadtwerke und die Anlage konnte in Betrieb genommen werden.

Mehr Komfort, weniger Heizkosten

Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister war zwischenzeitlich auch schon informiert, um die Anlage ab- und aufzunehmen. Zuletzt wurden noch die Funk-Heizkostenerfasser montiert, und jetzt warten die glücklichen Bewohner auf die erste Heizkostenabrechnung, um herauszufinden, ob es nicht nur einen Gewinn an Wohnkomfort, sondern auch einen Gewinn im Portemonaie gebracht hat. Aus unserer bisherigen Erfahrung kann die Antwort nur lauten: JA!

Bildquellen

  • Gaszentralheizung: Bildrechte beim Autor
  • Pfeil-Stadtwerke: Bildrechte beim Autor
  • Baustellenabsperrung-Gasanschluss-071: Bildrechte beim Autor
  • 4038_GB162_PL-2: www.buderus.de

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