Grenzabstände gelten auch zwischen Sondernutzungsflächen

Es ist unbestritten, dass es gewisse Grenzabstandsregelungen für Anpflanzungen gibt, die jeweils im Landesrecht näher geregelt werden. Aber wie ist es eigentlich bei Grundstücksflächen, die Wohnungseigentümern innerhalb einer größeren Anlage zur Sondernutzung zugewiesen wurden? Gelten auch dort diese Grenzabstandsregelungen? Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 276/06) stimmte dem zu. Ein Wohnungseigentümer könne direkt gegen den anderen juristisch vorgehen, wenn seiner Meinung nach die Grenzabstände nicht eingehalten werden. Die Einschaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft sei nicht erforderlich.

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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  • Hecke: Miti / Unsplash

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