Wasserschäden durch undichte Sanitärfugen nicht versichert
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen (Dusch-)Wanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, entschied der Bundesgerichtshof (IV ZR 236/20). In den allermeisten Fällen ist in den Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherungen von...