Eigentümerversammlungen: nach den Sommerferien geht es los

Dank gelockerter Corona-Maßnahmen dürfen Eigentümerversammlungen unter Auflagen wieder stattfinden.

Drei Viertel der von uns betreuten Wohnungseigentümergemeinschaften haben ein Wirtschaftsjahr, das dem Kalenderjahr enspricht, der Abrechnungszeitraum endet dort also per 31.12. eines jeden Jahres. Die Hochsaison für Eigentümerversammlungen ist demzufolge das erste Halbjahr.

Normalerweise. 2020 ist alles anders. Zwar konnten wir in den ersten Wochen des Jahres bereits einige Versammlungen durchführen, doch der Großteil der Gemeinschaften wartet noch darauf. Diesen „Versammlungsstau“ können wir unter Einhaltung gewisser Auflagen nach den Sommerferien endlich abarbeiten.

Das ist zu beachten

  • Ein Mindestabstand von 1,50 m muss gewährleistet sein.
  • Beim Betreten des Raums müssen alle Teilnehmer die Hände desinfizieren oder waschen.
  • Eine Mund-Nasen-Schutzmaske ist zu tragen.
  • Die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer muss sichergestellt sein.

Wann ist meine Eigentümergemeinschaft an der Reihe?

Natürlich erhalten alle Wohnungseigentümer die übliche schriftliche Einladung. Aufgrund der Vielzahl der aufgelaufenen Versammlungen gehen wir davon aus, dass wir mehr oder weniger täglich eine Versammlung durchführen werden. Bei der Festlegung des Termins bzw. der Reihenfolge werden folgende Kriterien eine Rolle spielen:

  • Ende des Abrechnungszeitraums
  • Datum der Fertigstellung der Jahresabrechnung
  • Größe der Gemeinschaft
  • Dringlichkeit der Themen
  • Verfügbarkeit von Versammlungsräumen

Dieses Jahr wird es leider nicht möglich sein, individuelle Terminwünsche zu berücksichtigen. Dies sollte schon unter normalen Umständen die Ausnahme sein, bei den aktuellen Rahmenbedingungen ist es unmöglich. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Bildquellen

  • Eigentümerversammlung – Corona: unsplash.com - visuals

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