Untervermietung an Feriengäste rechtfertigt fristlose Kündigung

Vermietet ein Mieter ohne Zustimmung und Wissen seines Vermieters seine Wohnung an „Feriengäste“, handelt es sich um eine schwerwiegende Vertragsverletzung.

Diese Form der Untervermietung rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, auch ohne vorherige Abmahnung, entschied das Landgericht Berlin (67 S 360/14).

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