So bekommen Familien das Baukindergeld

So bekommen Sie Baukindergeld

1. Wer hat Anspruch aufs Baukindergeld?

Grundvoraussetzung ist, dass die Familie zum ersten Mal Wohneigentum erwirbt und selbst darin wohnt, als Nachweis gilt eine Meldebestätigung. Der Bau oder Kauf muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erfolgen. Maßgeblicher Stichtag ist der Tag, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde bzw. der Tag des notariellen Kaufvertrags. Einen Antrag können Familien und Alleinerziehende stellen, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren gemeldet ist und für das Anspruch auf Kindergeld besteht.

2. Wie hoch ist das Baukindergeld?

Die Förderung beträgt pro Kind und Jahr 1.200 Euro, bei einer Förderdauer von zehn Jahren also 12.000 Euro. Für Familien, die in Bayern wohnen, erhöht der Freistaat die Förderung um jährlich 300 Euro je Kind, außerdem gibt es dort eine Bayerische Eigenheimzulage.

3. Welche Einkommensgrenzen gelten?

Förderberechtigt sind Familien mit Kindern und Alleinerziehende, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind nicht übersteigt. Bei einer Familie mit zwei Kindern sind das zum Beispiel 105.000 Euro. Achtung: Das zu versteuernde Einkommen ist geringer als das Bruttoeinkommen, von dem noch Werbungskosten und Freibeträge abgezogen werden. Maßgeblich ist der Durchschnitt im zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragstellung.

4. Wo und wann kann das Baukindergeld beantragt werden?

Anträge können seit 18. September 2018 online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden, die das Baukindergeld jährlich auszahlt. Tipp: Das Baukindergeld kann immer nur einer von mehreren Bausteinen einer Baufinanzierung sein. Wie es sinnvoll in die Finanzierung einer Immobilie eingebunden werden kann, weiß der Baufinanzierungsberater.

Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Bildquellen

  • Baukindergeld: unsplash.com

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