Erhaltungsrücklage: Einzahlungen sind keine Werbungskosten
Wenn die Eigentümer einer vermieteten Wohnung Geld in die Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft einzahlen, dann zählen diese Ausgaben noch nicht schon ab diesem Zeitpunkt als Werbungskosten. Erst zu einem späteren Zeitpunkt (wenn die zurückgelegten Mittel...