Eigentümergemeinschaft muss notwendige Sanierungen mittragen
Normalerweise gilt innerhalb von Eigentümergemeinschaften das Mehrheitsprinzip. Das heißt, ein einzelnes Mitglied kann nicht gegen den Rest der Eigentümer seinen Willen durchsetzen. Doch es gibt auch Fälle, in denen sich das Prinzip umkehrt. Dann...