BGH beendet drei-Angebote-Wahnsinn
Wohnungseigentümer müssen bei Erhaltungsmaßnahmen nicht generell drei Vergleichsangebote einholen, sofern die Beschlussfassung auf einer ausreichenden Informationsgrundlage beruht und wirtschaftlich nachvollziehbar ist. Das entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27.03.2026 unter Aktenzeichen V ZR 7/25....

